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Bebauungspläne

mit der Novelle des BauGB 2017 ergibt sich für die Städte und Gemeinden die Verpflichtung, ab Inkrafttreten des Gesetzes am 13. Mai 2017 Unterlagen der Bauleitplanverfahren in das Internet einzustellen.

 

Bereitstellung von Bauleitplänen

Gem. der §§ 6a + 10a des BauGB sind die wirksamen Flächennutzungspläne und Bebauungspläne ebenfalls auf den Gemeindeseiten im Internet bereitzustellen. Auch hier kommen wir dieser Verpflichtung über den Internetauftritt des Amtes nach. Unter der Adresse www.haddeby.de/seite/325161/jagel.html stehen die entsprechenden Unterlagen zum Download zur Verfügung.